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Ratgeber

Mitarbeiter­geschenke: Was ist steuerfrei?

Seit 2026 gilt eine neue Grenze für Geschenke an Mitarbeitende. Hier steht, was AHV-frei ist, was in den Lohnausweis gehört und wie ihr unter der Grenze bleibt.

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Kurz gesagt

  • Sachgeschenke sind seit dem 1. Januar 2026 bis CHF 600 pro Person und Kalenderjahr AHV-frei. Sie gehören auch nicht in den Lohnausweis.
  • Die Grenze gilt für alle Sachgeschenke im Jahr zusammen, nicht pro Anlass.
  • Liegt die Summe über CHF 600, zählt der ganze Betrag als Lohn, nicht nur der Teil darüber.
  • Geldgeschenke sind immer Lohn, auch kleine Beträge.

Was hat sich 2026 geändert?

Bis Ende 2025 lag die Grenze bei der AHV bei CHF 500 im Jahr. Beim Lohnausweis galten CHF 500 pro Anlass. Seit dem 1. Januar 2026 sind beide Regeln gleich: Sachgeschenke bis CHF 600 pro Person und Jahr, alle Anlässe zusammengezählt.

Für die Rechnung zählt, was das Geschenk die Firma gekostet hat. Der Ladenpreis im Laden nebenan spielt keine Rolle.

Welche Geschenke zählen dazu?

Gemeint sind übliche Sachgeschenke zu besonderen Anlässen:

  • Weihnachten und Neujahr
  • Geburtstag
  • Ein einmaliges Dankeschön für eine besondere Leistung oder einen besonderen Einsatz

Auch Gold- und Silbergeschenke wie Münzen oder Barren gelten als Sachgeschenke. Bargeld dagegen zählt immer als Lohn, auch als Weihnachtsgeld oder Geburtstagsbatzen.

Rechenbeispiel

AnlassGeschenkKosten
WeihnachtenThermosflasche mit Name und LogoCHF 21.00
GeburtstagHolzanhänger mit Name, beidseitig graviertCHF 8.00
Dank nach einem grossen ProjektWeinkisteCHF 150.00
Total im JahrCHF 179.00

Das Total liegt unter CHF 600. Alles ist AHV-frei und kommt nicht in den Lohnausweis. Hätte die Firma im gleichen Jahr noch ein Velo für CHF 450 geschenkt, wären es CHF 629. Dann zählt der ganze Betrag von CHF 629 als Lohn.

Und die Lehrabschlussprüfung?

Für bestandene Prüfungen gibt es bei der AHV eine eigene Grenze: Ein Geschenk zur Lehrabschlussprüfung oder zu einer Prüfung in der Weiterbildung ist bis CHF 600 pro Prüfung beitragsfrei. Ideen dafür findet ihr unter Geschenk zum Lehrabschluss.

So bleibt ihr sicher unter der Grenze

  • Lieber persönlich als teuer. Eine Flasche mit dem Vornamen wird jeden Tag gebraucht und kostet einen Bruchteil der Grenze.
  • Ein Jahresbudget pro Person. Zählt Weihnachten, Geburtstag und Dankeschön zusammen. So seht ihr früh, wie viel noch Platz hat.
  • Kein Bargeld. Auch CHF 50 in bar sind Lohn. Ein Sachgeschenk im gleichen Wert ist es nicht.
  • Belege aufbewahren. Die Rechnung zeigt, was das Geschenk gekostet hat.
Holzanhänger mit Firmenlogo Muster AG und dem Satz Ohne dich läuft hier nichts
Vorne das Logo und ein Dank, hinten der Name: ein kleines Geschenk weit unter der Grenze.

Ideen für Mitarbeitergeschenke mit Namen

Für Teams ab 10 Personen gravieren wir jedes Stück mit dem Vornamen und eurem Logo. Entwurf, Verpackung mit Namensschild, Karte und Lieferung sind im Preis inbegriffen:

  • Thermosflasche mit Name und Logo: CHF 19.00 bis 21.00
  • Holzanhänger, vorne Logo und Spruch, hinten der Name: CHF 7.00 bis 8.00
  • Set aus Flasche und Anhänger: CHF 26.00 bis 28.00

Alle Stufen und den Ablauf findet ihr unter Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter. Für Geschenke an Kunden gelten andere Regeln. Mehr dazu im Ratgeber Kundengeschenke zu Weihnachten.

Quellen

Bundesamt für Sozialversicherungen: Wegleitung über den massgebenden Lohn, Nachtrag 7, gültig ab 1. Januar 2026. Eidgenössische Steuerverwaltung und Schweizerische Steuerkonferenz: Wegleitung zum Lohnausweis, Stand 2026. Stand dieses Artikels: Oktober 2026. Dieser Artikel gibt einen Überblick und ersetzt keine Beratung. Bei Sonderfällen hilft eure Treuhand oder Ausgleichskasse.

Häufige Fragen: Mitarbeitergeschenke

Gilt die Grenze von CHF 600 pro Geschenk oder pro Jahr?

Pro Person und Kalenderjahr. Alle Sachgeschenke im Jahr werden zusammengezählt.

Was passiert, wenn wir knapp über CHF 600 liegen?

Dann zählt der ganze Betrag als Lohn, nicht nur der Teil über der Grenze. Er gehört in den Lohnausweis und ist AHV-pflichtig.

Sind Geldgeschenke bis CHF 600 auch frei?

Nein. Bargeld ist immer Lohn, egal wie klein der Betrag ist. Die Grenze gilt nur für Sachgeschenke.

Gilt die Regel auch für Vereine?

Für Vereine mit Angestellten gelten die gleichen Regeln. Geschenke an freiwillige Helferinnen und Helfer ohne Lohn sind ein anderer Fall. Fragt dort im Zweifel eure Ausgleichskasse.

Bis wann müssen wir für Weihnachten bestellen?

Bis 30. November. Dann liefern wir sicher vor Weihnachten. Firmen können auf Rechnung bezahlen.

Noch eine Frage? info@etchlab.ch oder 079 796 99 60. Wir antworten in der Regel innert 24 Stunden.

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